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“Wehrhafte Demokratie? – Was spricht für ein AfD-Verbot und was dagegen?!

Das OVG Münster bestätigte kürzlich: Die AfD ist und bleibt ein „rechtsextremistischer Verdachtsfall.“ Die Landesverbände u.a. in Thüringen und Sachsen gelten als gesichert rechtsextrem. Ähnlich sieht es mit der Jungen Alternative (JA) […]

Das OVG Münster bestätigte kürzlich: Die AfD ist und bleibt ein „rechtsextremistischer Verdachtsfall.“ Die Landesverbände u.a. in Thüringen und Sachsen gelten als gesichert rechtsextrem. Ähnlich sieht es mit der Jungen Alternative (JA) aus, die weit verzweigte personelle Überschneidungen mit der Alt-Right-Bewegung und Personen aus klassischen Neonazi-Subkulturen unterhält. Die Organisationen stehen mit dem Grundgesetz somit auf Kollisionskurs. – Vor der Bühnenblende der laufenden gesellschaftlichen Debatte ist strittig, ob man eine Partei, die volatil um die 20% der Wähler:innen hinter sich vereint, verbieten kann – oder sollte man etwa doch? Was braucht es noch, um die Verbotsdebatte mit Nachdruck voranzubringen? Wann entsteht aus einer latenten Gefahr für unsere freiheitlich-rechtsstaatliche, plurale und menschenrechtsorientierte Ordnung ein irreversibler Kipp-Punkt ins Autoritäre, in eine menschenverachtende Entwicklung, die wir dann nicht mehr aushebeln respekte zurückdrängen können?

In den ersten Monaten des Jahres 2024 gingen annähernd 5 Mio. Menschen in der Bundesrepublik auf die Straßen, um für die freiheitliche, menschenrechtsorientierte Grundordnung unserer Demokratie einzutreten. – Insbesondere vor dem Hintergrund der Vorwahlumfragen einer in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei wie der AfD, fordern nicht wenige Akteure die Einleitung eines formalen Verbotsverfahrens. Das Parteiverbot ist in diesem Kontext das Instrument einer wehrhaften Demokratie und stellt laut Aussagen des Bundesverfassungsgerichts die „schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats“ dar. Maßgebliche Rechtsgrundlage stellt hier Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) – in Verbindung mit § 13 Nr. 2 resp. § 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) – dar. Die Entscheidung führt im Ernstfall nicht nur zu einem Verbot der Partei und ihrer Nachfolgeorganisationen, sondern auch zu einem sofortigen Mandatsverlust ihrer Protagonist:innen, zum Einzug des Parteivermögens und zum Verbot ihrer Kennzeichen und Propagandamittel. Befürworter:innen sprechen im Scheinwerferlicht des öffentlichen Diskurses vom Werkzeug einer wehrhaften Demokratie, die aus der Geschichte der 1930er Jahre gelernt hat, und die insofern das Feld der Öffentlichkeit nicht kampflos ihren größten Feinden überlassen dürfe. Ein Zivilisationsbruch, wie er durch das NS-Regime weiland mit aller Härte vollzogen wurde, müsse ein mahnender Solitär der Historie bleiben.

Kritiker:innen indes führen an, dass das Verfahren im Kern undemokratisch sei, da hierdurch mittelbar der offensichtliche politische Wille einer erklecklichen Anzahl an Wähler:innen nach einer Neuausrichtung der Politik im Staate in unzulässigerweise beschnitten werden würde. Urteilskraft, Partizipation als auch Selbstbestimmungsrechte des Bürgers als Souverän würden durch ein Verbotsverfahren in unzulässiger Weise eingeschränkt werden. – Vor allem wollen wir jenseits der weiter oben aufgeworfenen Frage aber abenso erörtern, wie es gelingen kann, den haltungsorientierten Werte- und Überzeugungskanon, der für unsere FDGO handlungsleitend ist, auch wieder in bereiteren Bevölkerungskreisen nachhaltig zu verankern. Ergo: Was die demokratischen, menschenrechtsorientierten Parteien sowie die engagierte Zivilgesellschaft unternehmen müssen, um stabile Mehrheiten unter den Menschen für ihre gesellschaftspolitische Programmatik zurückzugewinnen.

Wir wollen mit Fachleuten und zivilgesellschaftlichen Akteuren diese herausfordernde und alles andere als triviale Frage diskutieren und laden auch Sie als Schweriner:innen herzlich dazu ein.

 

Diskutant:innen:

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Tilmann Jeremias (Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern)

RA Alexander Hoffmann (Kiel, u. a. Anwalt im Rahmen der NSU-Prozesse)

Victoria Flägel (Journalistin Katapult)

Dr. Gudrun Heinrich (Politische Bildnerin, Uni Rostock)

Michael Seidel (Publizist, SVZ + NK/Schwäbisch Media)

Ulrike Seemann-Katz (Flüchtlingsrat MV)

 

 

Moderation: Karl-Georg Ohse (Projektleiter „Kirche stärkt Demokratie) und Dr. Daniel Trepsdorf (RAA-Demokratiezentrum Westmecklenburg)

ACHTUNG, NEUER VERANSTALTUNGSORT:

Co-Workingspace   t i s c h   – Martinstraße 11, 19053 Schwerin

Zeit: Di., 4. Juni 2024, 19h

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Bitte melden Sie sich mittels der weiter unten stehenden Maske mit Ihrem Namen und ggf. Ihrer Organisation an. Die Anmeldefrist ist Sonntag, der 2.6.2024. Es gelten die am Veranstaltungsort ausliegenden Regeln guter demokratischer und respektvoller Diskussionskultur. Die Veranstaltung wird zumindest partiell aufgezeichnet respektive im Web 2.0 (z. B. Social-Media-Plattformen) gestreamt.

Bitte leiten Sie diese Einladung gern an andere interessierte Menschen weiter.

Wir würden uns freuen, Sie bzw. Euch begrüßen zu dürfen!

Für die Veranstaltung gilt die Antidiskriminierungsklausel:
Den Veranstaltenden ist ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander sehr wichtig. Störungen oder Beleidigungen führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Es werden Sicherheitskräfte am Veranstaltungsabend zugegen sein und Notfalls das Hausrecht des Veranstalters durchsetzen.

Dieses Ereignis ist vorbei.

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